Informationen zur DSGVO für Verbandsmitglieder

EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt in Österreich – in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – seit dem 25.05.2018.
Seit diesem Datum müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst sein.

► Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um dem Gesetz Genüge zu tun, insbesondere um die betroffenen Personen entsprechend zu schützen.

► Es sollen grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verwendung für die geschäftliche Tätigkeit erforderlich ist, verarbeitet werden.

► Allfällige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind der nationalen Aufsichtsbehörde unverzüglich zu melden, es sei denn die Verletzung führt aller Voraussicht nach nicht zu einer Gefahr für die persönlichen Rechte und die persönliche Freiheit der betroffenen Person.

► Die betroffenen Personen haben gewisse Informationsrechte, Auskunftsrechte, Recht auf Berichtigung und Recht auf Löschung von Daten.

Eine Überprüfung der datenschutzrechtlichen Situation jedes einzelnen Unternehmens sollte folgende Punkte enthalten:

a)  Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

b)  Überprüfung der laufenden Verträge, insbesondere Wettbedingungen, Erklärungen, etc.

c)  Was sind die Zwecke der Datenverarbeitung?

d)  Liegt grundsätzlich in jedem Fall eine Einwilligung der betroffenen Person vor?

 

Nähere Auskünfte erteilt der Österreichische Sportwettenverband seinen Mitgliedern über entsprechende schriftliche Anfrage an: [email protected] / Betreff: DSGVO