Aktuelles Statement des OSWV zur Wiedereröffnung von Wettlokalen ab dem 19. Mai 2021



Am 23. April 2021 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz der Bundesregierung die nächsten Öffnungsschritte ab 19.5.2021 bekanntgegeben.

Aus aktuellem Anlass gibt der OSWV folgende Stellungnahme zur bevorstehenden Wiedereröffnung des Wettfilialbetriebes in Österreich ab:


ZIEL:

  1. Re-Opening der Wettbüros (seit mehr als 6 Monaten durchgehend aufgrund behördlicher Betretungsverbote geschlossen) am 19.5.2021, damit Wettunternehmer rasch wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können und die Nachfrage nach Wettprodukten in Österreich mit einem legalen und klar regulierten Angebot bedienen können.
  2. Gleichbehandlung der Wettlokale bei den geplanten zeitnahen Öffnungsschritten durch die Bundesregierung sowie der damit einhergehenden Rahmenbedingungen mit der Gastronomie (und nicht mit dem Bereich der Indoor-Freizeitdienstleister (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen, etc. – oder Kulturveranstaltungen) – und somit ungeachtet der Wirtschaftskammer-Nomenklatur.

SICHERE ÖFFNUNG

  1. Kontaktloses Angebot

Beim Anbieten von Wettprodukten an Wettterminals handelt es sich um eine Dienstleistung, die nahezu ohne jeglichen Kundenkontakt erbracht wird. Die Kontaktintensität kann mit jener in einem Bankfoyer oder einem Solarium-Studio – beides Einrichtungen, die von den Betriebsschließungen nicht betroffen waren und sind – verglichen werden: Es gibt einen Schalter mit (eventuell) kurzem Kundenkontakt bei Ein- und Auszahlungen. Hier bietet jedoch eine Plexiglasscheibe zusätzlichen Schutz.

Auch im Bereich der restlichen Sportwetten-Angebote mit Aufenthaltscharakter und gastronomischer Verpflegung in Sportwettenlokalen ist der Kundenkontakt gering und gleicht logischeweise der Gastronomie. Das Abgeben von Wetten am Schalter wäre ebenfalls analog zum Service an einem Bankschalter oder jeder Supermarkt- oder Tankstellen-Kasse gleichzusetzen und sollte daher auch nicht anders behandelt werden.

Der Aufenthalt von Kunden in einem Wettlokal entspricht daher 1:1 den Abläufen von jenen in einem Gastronomiebetrieb und sollte daher bei der Wiedereröffnung ab 19. Mai nicht ungleichbehandelt werden.

 

  1. Ordnungspolitischer Aspekt

Während sich legale Wettunternehmer an die gesetzlichen Vorgaben halten, haben illegale Anbieter derzeit eine monopolähnliche Position. Es findet seit Beginn der Betretungsverbote ein massiver Shift in das illegale (oft ausländische) Angebot (terrestrisch sowie online) statt, mit allen damit verbundenen und bekannten unerwünschten Begleiterscheinungen (keinerlei Spieler- und Jugendschutz, illegale Beschäftigung und keinerlei Steuern für den Staat).

  1. Auszug aus dem COVID-19 PRÄVENTIONS- UND HYGIENEKONZEPT der Branche:

Analog zu den Bestimmungen in der Gastronomie werden u.a. nachfolgende Präventions- und Hygienemaßnahmen implementiert:

  • Wöchentlicher PCR-Test für Mitarbeiter sowie FFP2-Maskentragepflicht und Einmalhandschuhe
  • FFP2 Maskentragepflicht für Kunden bis zum Einnehmen der zugewiesenen Plätze
  • Eintrittstests für Kunden verpflichtend
  • Desinfektionsmittel für Kunden und Mitarbeiter
  • Aufsteller und Plakate sowie Bodenmarkierungen
  • Einlasskontrolle und somit lückenloses Contact tracing vor dem Terminalbereich aufgrund obligatorischer Registrierung
  • Regelmäßige Reinigung der Wettterminals sowie der Sitzplätze
  • COVID-19 Beauftragter pro Betriebsstätte