STELLUNGNAHME DES OSWV ZUR NOVELLIERUNG DES KÄRNTNER WETTENGESETZES

Der Österreichische Sportwettenverband hat zum vorliegenden Entwurf für eine Erneuerung (Novellierung) des Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes fristgerecht zum 23. Juni 2017, im Sinne seiner Mitglieder und der Wettbranche an die zuständige Abteilung 1 (Landesamtsdirektion / Verfassungsdienst) der Kärntner Landesregierung folgende Stellungnahme offiziell abgeben:

 

STELLUNGNAHME:

Der Österreichische Sportwettenverband begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. In diesem Sinne wird der Verband auch seinen Mitgliedern empfehlen, die potentiellen Risken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Sinne des § 9c genauestens zu ermitteln und zu bewerten.

Die Bestimmung des § 9b Abs. 3 und Abs. 4 ist nicht sachgerecht. Es kann nicht Aufgabe des Gesetzes sein, den täglichen Geschäftsverkehr bzw. die tägliche Wettabwicklung mit kleinen und Kleinsteinsätzen übergebühr zu behindern. Die vorgesehene Regelung ist auch wesentlich strenger, als es die EU-Bestimmungen vorsehen.

Anzustreben ist eine Regelung, wonach sowohl im Terminalbetrieb als auch an der Kasse Einsätze bis zu € 70,00 an keine Art irgendeiner Identifizierung gebunden sind.

Dies entspricht – eben bei den genannten Kleineinsätzen – dem Wunsch der Kunden und dem Bedürfnis der Wettunternehmer in der täglichen Geschäftsabwicklung und widerspricht keinesfalls dem Gedanken der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Diese ohnedies sehr niedrig gehaltene Einsatzgrenze von € 70,00  soll sich auf den einzelnen Wettabschluss und nicht auf den Tag oder auf das Unternehmen beziehen, weil sie ansonsten gar nicht administrierbar ist.

Ansonsten steht der OSWV dem Entwurf positiv gegenüber!