Aktueller Hinweis und Info zu Kombinationswetten

 

Aus aktuellem Anlass und nach Rücksprache mit der Vorarlberger Landesregierung weisen wir unsere Mitglieder daraufhin, dass die Kombination von mehr als 10 Sportereignissen im Rahmen einer Wette nicht zulässig ist und seitens der Behörden in allen Bundesländern als unzulässiges Glückspiel erachtet wird.

 Wir ersuchen deshalb alle unsere Mitglieder darauf zu achten und keine Wetten mit mehr als 10 Kombinationen anzubieten!


-> Siehe dazu auch den Erlass des BMF